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   RG, 22.10.1937 - II 58/37   

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https://dejure.org/1937,493
RG, 22.10.1937 - II 58/37 (https://dejure.org/1937,493)
RG, Entscheidung vom 22.10.1937 - II 58/37 (https://dejure.org/1937,493)
RG, Entscheidung vom 22. Oktober 1937 - II 58/37 (https://dejure.org/1937,493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Gilt für die stille Gesellschaft § 723 BGB. nur, soweit er das Verbot des vertragsmäßigen Ausschlusses der (außerordentlichen) Kündigung aus wichtigem Grunde ausspricht, oder auch, soweit er den Ausschluß der ordentlichen Kündigung verbietet? 2. Kann eine Vereinbarung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 156, 129
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 19.01.1967 - II ZR 27/65

    Stille Gesellschaft - Fehlen der Geschäftsgrundlage

    Das begründet es folgendermaßen: Bei Abschluß des Vergleichs im Jahre 1945 seien die Vertragsparteien mit der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 156, 129) davon ausgegangen, bei einer stillen Gesellschaft könne, wie hier beabsichtigt, das ordentliche Kündigungsrecht auf Lebenszeit ausgeschlossen werden.
  • BGH, 20.12.1956 - II ZR 166/55

    Kündigung einer stillen Gesellschaft

    Dagegen hat der erkennende Senat in dieser Entscheidung die Frage eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts bei der stillen Gesellschaft ausdrücklich offen gelassen, indem er im Hinblick auf die Entscheidung RGZ 156, 129 darauf hingewiesen hat, daß die für eine Bejahung des Kündigungsausschlusses angeführten Gründe des Reichsgerichts jedenfalls nicht für eine offene Handelsgesellschaft gelten.

    Die Gründe, mit denen das Reichsgericht in seiner Entscheidung RGZ 156, 129 die Zulässigkeit eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts bei einer stillen Gesellschaft bejaht hat, stützen sich allein auf eine rein formal gehaltene Auslegung des § 339 HGB.

  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61

    Persönlich haftende Gesellschafterin - Kommanditgesellschaft - Verwaltung der

    Die Überlegungen, die für die unbeschränkte Revisibilität (RGZ 156, 129 [133]i 159, 321 ff.; BGHZ 9, 279 [281]), gelten nicht auch für Gesellschaftsverträge von Personalgesell schaften.
  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70

    Leistungsbestimmung durch Dritte

    Eine derartige Verpflichtung könnte sich insbesondere aus einem anderen, zeitlich vorangehenden Vertrag ("Vorvertrag") ergeben, sofern dieser ein solches Maß an Bestimmtheit aufweist, daß im Streitfall der Inhalt des weiteren, in Zukunft abzuschließenden Vertrages durch Richterspruch festgesetzt werden kann; die Vereinbarungen im Vorvertrag müssen den erforderlichen Anhalt gewähren, um die noch fehlende Einigung der Vertragsbeteiligten später richterlich zu ergänzen (RGZ 156, 129, 138; vgl. zum Begriff des Vorvertrags auch BGH NJW 1962, 1812, 1813) [BGH 08.06.1962 - I ZR 6/61].
  • BVerwG, 23.11.1962 - VII P 4.62

    Rechtsmittel

    Daß die Auslegung einer Vereinssatzung der revisionsrichterlichen Nachprüfung unterliegt, ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. RGZ 156, 129 [133]; 159, 321 [326]; BGHZ 9, 225 [229] und Baumbach, Anm. E zu § 550 ZPO).
  • BGH, 31.10.1956 - V ZR 157/55

    Rechtsmittel

    Zwar genügt es, daß ein Vorvertrag ein solches Maß von Bestimmtheit enthält, daß im Streitfall der Inhalt richterlich festgestellt werden kann (RGZ 156, 129 [138]; Urteil des II. Zivilsenats des BGH vom 17.12.1952, vgl. oben).
  • BGH, 11.10.1951 - IV ZR 17/50
    Während die letztere Rechtsfrage der Revision ohne weiteres zugängig wäre, kann die erstere Tatfrage in diesem Rechtszuge nur im Rahmen der §§ 549, 550 ZPO nachgeprüft und daher - von Verfahrensverstössen abgesehen - nur dann angegriffen werden, wenn sie gegen Auslegungsgrundsätze verstösst oder denkgesetzlich nicht möglich ist (vgl RGZ 123, 355; 133, 19; 156, 129 [133]; 161, 293; ferner die von Kemmer in DJ 1940, 1183 [1185] besprochene Entscheidung des RG vom 14.9.1939 - IV 55/39).
  • BGH, 14.11.1953 - II ZR 232/52

    Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des einzelnen Gesellschafters bei

    Demgegenüber können die Erwägungen, mit denen das Reichsgericht die Anwendung des § 723 Abs. 3 BGB auf die stille Gesellschaft verneint hat (RGZ 156, 129), hier nicht durchgreifen.
  • BGH, 20.03.1953 - I ZR 169/52

    Rechtsmittel

    Die Auslegung des Tatrichters kann zwar in der Revisionsinstanz nur mit Erfolg angegriffen werden, wenn sie denkgesetzlich nicht möglich ist oder gegen Auslegungsgrundsätze verstösst (RGZ 133, 16 [19]; 156, 129 [132]).
  • BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 39/57

    Rechtsmittel

    Ein Recht zur Klage auf den Abschluß eines späteren schriftlichen Miet- (oder Pacht-)vertrages würde zwar voraussetzen, daß sich die Klägerin mit dem - dazu bevollmächtigten - Anwalt des Erblassers so weit geeinigt hätte, daß im Streitfall der Inhalt des Vertrages richterlich festgestellt werden könnte (so für Vorverträge RGZ 156, 129, 138; BGH Urt. vom 17. Dezember 1952 - II ZR 19/52 - LM BGB § 705 Nr. 3).
  • BGH, 20.09.1955 - V ZR 202/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.10.1954 - IV ZR 76/54

    Rechtsmittel

  • OLG Hamburg, 04.09.1992 - 2 U 8/92

    Unwirksamkeit einer das Ausscheiden des einzelnen Gesellschafters aus einer

  • BGH, 28.11.1958 - I ZR 90/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.06.1951 - II ZR 107/50

    Mäklerprovision

  • OLG Naumburg, 02.03.1999 - 11 U 297/98

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücks; Pflicht zur Herausgabe

  • BVerwG, 23.11.1962 - VII P 6.62

    Anfechtung der Wahl zum Lehrerpersonalrat - Gewerkschaftseigenschaft des

  • BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 75/57
  • BGH, 14.03.1961 - 1 StR 227/60

    Statthaftigkeit einer nachträglichen Einschränkung des Eröffnungsbeschlusses

  • BGH, 13.02.1953 - V ZR 160/51

    Rechtsmittel

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